AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. DTS Erlangen
                                                                                                                               Inh. Senol Yüksel

1.    Allgemeines

Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die nachstehenden Bedingungen an, auch für alle zukünftigen Aufträge.
Abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen haben keine Gültigkeit
Abweichende Abmachungen gelten nur wenn sie ausdrücklich schriftlich und/oder mündlich bestätigt sind und dann nur für das Geschäft, für welches sie vereinbart sind.

2.   Terminvergabe und Terminabsagen

Terminvergaben werden nach Kundenwunsch orientert und entsprechend vergeben. Ein Terminvorlauf bis zu einer Woche wird aus organisatorischen Gründen benötigt.
Ein vergebener Termin kann bis zu 3 Werktagen vor Terminantritt storniert werden. Wir behalten uns vor bei einer Stornierung ab 3 Werktagen vor Terminantritt eine Pauschale i.H.v bis 10% des Angebotes in Rechnung zu stellen.

3.    Angebote

Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend, es sei denn, sie seien ausdrücklich als Festangebote bezeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch die Schriftform oder mündlicher Zusage zustande. An den Auftrag ist der Auftraggeber zwei Wochen ab Auftragserteilung gebunden. Der Vertrag ist geschlossen, sofern wir diesen nicht innerhalb dieser Frist abgelehnt haben.

4.    Preise

Es gelten die angebotenen Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung vorbehaltlich etwaiger Preisänderungen. Sämtliche Preise verstehen sich ab unserem Betrieb.

5.    Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind vor Abholung des Fahrzeuges sofort fällig. Werden Sondervereibarungen getroffen gilt hier ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Firma DTS Erlangen berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Kunde trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
Ist der Kunde mit einer Zahlung im Verzug, hat er seine Zahlungen eingestellt, werden Tatsachen bekannt, die eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden vermuten lassen oder ändern sich die rechtlichen Verhältnisse, so haben wir das Recht, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, von laufenden Verträgen ohne Fristsetzung ganz oder teilweise zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

6.    Lieferbedingungen

Der Kunde hat das Auto zum Firmenstandort zu bringen und anschließend nach Terminvereinbarung nach Begleichung der Rechnung wieder abzuholen.
Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, unvorhersehbare Umstände sowie von uns nicht zu vertretendes Ausbleiben von Vorlieferanten zulieferndes Material, entbinden uns bis zur Beseitigung des Zustandes von der Einhaltung zugesagter Lieferfristen. Verzögert sich in einem solchen Fall die Leistung unzumutbar, sind wir ebenso berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten.

7.    Mängelrüge

Sichtbare Mängel hat der Kunde sofort nach Erkennen des Mangels zu rügen. Spätere Mängel werden nicht berücksichtigt. Wenn Mängel von uns als berechtigt anerkannt werden, haften wir in der Weise, dass wir die Mängel nach unserer Wahl unentgeltlich beheben. Ersatz leisten durch Erneuerung oder Gutschrift des Wertes. Zur Hereinnahme der Ersatzlieferung ist der Auftraggeber verpflichtet. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung kann nach Absprache der Rechnungsbetrag herabgesetzt werden. Alle darüber hinaus gehenden Ansprüche sind ausgeschlossen, außer im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. Nicht als Mängel gelten geringfügige Fertigungstoleranzen bei der Folierung, da es sich um Handarbeit handelt und sich diese nicht gänzlich vermeiden lassen. Gewärhrleistungsansprüche sind der ausführenden Firma zu stellen da Folierungsabeiten grundsätzlich außer Haus vergeben werden.

8.    Reparaturen

Bei Reparaturen werden die angefallenen Arbeitszeiten berechnet. Beschichtungen werden nach der Preisliste für Folienbeschichtungen abgerechnet. Beanstandungen sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich oder telefonisch anzuzeigen.

9.    Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma DTS Erlangen

10.    Gewährleistungen

Sollten in der Gewährleistungspflicht Material oder sonstige Mangelerscheinungen auftreten, behalten wir uns das Recht nach unserer Wahl, unter Ausschuss weiterer Gewährleistungsansprüche oder Forderungen für Fahrzeugausfall wie auch Verdienstausfall des Abnehmers vor, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Die Feststellung des Mangels muss innerhalb der Gewährleistungspflicht ab Auslieferung von der Firma erfolgen. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Kraft. Von der Gewährleistung sind ausgeschlossen. Schäden verursacht durch fehlerhaftes Aufbringen durch Fremde, sowie Schäden entstanden durch unsachgemäße Behandlung, falsche Handhabung oder unrechtmäßige Beeinflussung. Die Kosten der Ein- und Rücksendung, für Verpackung sowie etwaige Kosten für den Ein- und Ausbau unserer Erzeugnisse gehen zu Lasten des Kunden.
Folgeschäden durch Versäumnis der Pflege gemäß Pflegeanweisung, Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung. Eventuelle Lackschäden nach dem Entfernen der Folie bei nachlackierten Fahrzeugen. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.

11.    Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

12.    Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der Firma DTS Erlangen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.    Salvatoresche Klausel

Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, wird davon die Gültigkeit des sonstigen Inhalts der Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bedingung ist der gesetzlichen Regelung anzupassen.